Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Cevio (Tobias Sonnleitner, Stadlergasse 9a/3, 1130 Wien, Österreich; nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Discord-Bot-Entwicklung, Grafikdesign und sonstige digitale Dienstleistungen.
Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Hinweis: Individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber schriftlich getroffen werden, haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Vertragsabschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssige Handlung (z. B. Anzahlung, Freigabe eines Briefings) erfolgen.
2.2 Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber es innerhalb der im Angebot genannten Frist (oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen) bestätigt.
2.3 Elektronische Kommunikation
Die Parteien erkennen die rechtliche Verbindlichkeit elektronischer Kommunikation (E-Mail, Discord, Kontaktformulare) an. Auftragsbestätigungen, Freigaben und Änderungswünsche per E-Mail gelten als schriftliche Erklärungen.
Leistungsumfang
3.1 Vertragsgrundlage
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.2 Änderungen und Erweiterungen
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt.
3.3 Liefertermine
Vom Auftragnehmer genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein fixer Termin schriftlich vereinbart wurde. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers (siehe Abschnitt 04) verschieben vereinbarte Fristen entsprechend.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Wichtig: Die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers ist wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.1 Bereitstellung von Inhalten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Briefings) rechtzeitig und in einem verwertbaren Format bereitzustellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte auf ihre sachliche Richtigkeit zu prüfen.
4.2 Bild- und Urheberrechte
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten (insbesondere Bilder, Texte, Logos, Marken) verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten resultieren.
4.3 Zugänge und technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zugänge (Hosting, CMS, FTP, Domain-Provider, E-Mail-Konten) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Zugänge gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.4 Freigaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zwischenergebnisse und Entwürfe innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Werktage) zu prüfen und freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der gesetzten Frist, gelten die vorgelegten Ergebnisse als freigegeben.
4.5 Verzögerung durch fehlende Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungsfristen entsprechend. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden. Bei einer Verzögerung von mehr als 30 Tagen durch fehlende Mitwirkung ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
Vergütung & Zahlung
5.1 Preise
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (EUR). Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Zahlungsstruktur zu vereinbaren:
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. zu berechnen (§ 456 UGB bei Unternehmern, § 1000 ABGB bei Verbrauchern: 4 % p.a.). Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 458 UGB zu erheben.
5.4 Sperrung bei Nichtzahlung
Bei laufenden Dienstverhältnissen (Hosting, Wartung, Betreuung) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Leistungen nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage) vorübergehend einzustellen, bis die offenen Forderungen beglichen sind.
5.5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Nutzungsrechte
6.1 Rechteübergang
Sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken (Design, Code, Grafiken, Texte) gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
6.2 Umfang der Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag definierten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Weiterverkauf oder Unterlizenzierung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.3 Referenzrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Projekte als Referenz auf seiner Website, in seinem Portfolio und in sozialen Medien zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Dabei werden keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt.
6.4 Quellcode
Die Übergabe von Quellcode (Source Code) ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Andernfalls erhält der Auftraggeber die kompilierten bzw. bereitgestellten Endprodukte.
6.5 Open-Source-Komponenten
Sofern bei der Erstellung Open-Source-Bibliotheken oder -Frameworks zum Einsatz kommen, unterliegen diese den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über die verwendeten Komponenten und deren Lizenzen.
Haftung
7.1 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Auftragswertes beschränkt. Folgeschäden, entgangener Gewinn und Vermögensschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
7.2 Inhalte des Auftraggebers
Für die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung — insbesondere nicht hinsichtlich Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht oder Wettbewerbsrecht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7.3 Keine SEO-Garantie
Der Auftragnehmer gibt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen (z. B. Google). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird als Beratungs- und Optimierungsleistung erbracht, ohne Erfolgsgarantie hinsichtlich Ranking, Traffic oder Conversion-Raten.
7.4 Externe Dienste und Drittanbieter
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Datensicherheit externer Dienste (z. B. Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, CDN-Dienste, API-Anbieter, Zahlungsdienstleister), selbst wenn er deren Einsatz empfohlen oder konfiguriert hat.
7.5 Verfügbarkeit
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine 100-prozentige Verfügbarkeit der erstellten Websites, Anwendungen oder Dienste. Kurzzeitige Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten, Server-Störungen oder höherer Gewalt begründen keinen Haftungsanspruch.
Gewährleistung
8.1 Mängelanzeige
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per E-Mail genügt) anzuzeigen. Mängel, die nicht innerhalb dieser Frist gerügt werden, gelten als genehmigt.
8.2 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Der Auftragnehmer hat das Recht auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche, bevor weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden können.
8.3 Ausschluss
Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
- Mängel, die durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstanden sind
- Mängel, die auf fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Inhalte zurückzuführen sind
- Funktionseinschränkungen durch Browser-Updates, Betriebssystem-Änderungen oder Updates externer Dienste
- Abweichungen von der Darstellung in verschiedenen Browsern, sofern keine spezifische Browserkompatibilität vereinbart wurde
8.4 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Leistung für Verbraucher gemäß KSchG und 12 Monate ab Übergabe für Unternehmer.
Vertragslaufzeit & Kündigung
9.1 Projektverträge
Projektverträge (einmalige Leistungen wie Websiteerstellung, Design) enden mit der vollständigen Erbringung und Bezahlung der vereinbarten Leistung.
9.2 Dauerschuldverhältnisse – Agenturleistungen
Laufende Verträge für Agenturleistungen (z. B. Wartung, Betreuung) werden monatlich oder jährlich abgeschlossen. Die Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich per E-Mail an contact@cevio.at zu richten. Der Vertrag läuft bis zum Ende der bezahlten Laufzeit weiter.
9.3 SaaS-Dienste & Abonnements
Bei SaaS-Produkten und Bot-Diensten (z. B. Steam Hour Idler, Discord Bots) erfolgt die Verwaltung und Kündigung direkt über den jeweiligen Zahlungsanbieter (Stripe). Mit Ablauf des bezahlten Zeitraums endet der Zugang automatisch. Eine gesonderte Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer ist nicht erforderlich.
9.4 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Die andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt
- Über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
- Der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist
9.5 Folgen der Kündigung
Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Fertigstellung eines Projekts sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten vollständig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet, sofern ihnen entsprechende Leistungen gegenüberstehen.
Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält (z. B. Zugangsdaten, Kundendaten auf Websites), werden diese vertraulich behandelt und ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet.
Sofern eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
10.4 E-Mail-Kommunikation & Newsletter
Auf der Website des Auftragnehmers können Pop-ups oder Formulare zur Anmeldung für E-Mail-Benachrichtigungen und Newsletter eingeblendet werden. Die Anmeldung erfolgt freiwillig und auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung (Opt-in) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden — entweder über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder durch eine Mitteilung an contact@cevio.at. Erhobene E-Mail-Adressen werden ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Besondere Bestimmungen für Bot-Dienste
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den übrigen AGB für alle Discord-Bot-Dienste und vergleichbare automatisierte Systeme, die der Auftragnehmer auf Abonnementbasis bereitstellt.
11.1 Nutzungsrecht auf Abonnementbasis
Das Nutzungsrecht an einem Bot besteht ausschließlich für die Dauer des aktiven, bezahlten Abonnements. Mit Beendigung des Abonnements — gleich aus welchem Grund — erlischt das Nutzungsrecht automatisch und der Bot wird vom jeweiligen Server entfernt bzw. deaktiviert. Eine Reaktivierung ist jederzeit durch erneutes Abonnement möglich.
11.2 Verbleib des Quellcodes
Der vollständige Quellcode (Source Code) des Bots verbleibt ausnahmslos beim Auftragnehmer. Es findet keine Übergabe, Offenlegung oder Lizenzierung des Quellcodes an den Auftraggeber statt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, den Bot im Rahmen des Abonnements bestimmungsgemäß zu nutzen.
11.3 Berechtigungen & Transparenz
Der Bot wird standardmäßig nur mit den Berechtigungen betrieben, die für die vereinbarten Funktionen technisch erforderlich sind (Prinzip der minimalen Berechtigung). Der Auftragnehmer sichert zu, dass der Bot keine versteckten, undokumentierten oder böswilligen Funktionen enthält. Auf Anfrage informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die jeweils benötigten Berechtigungen und deren Zweck.
Hinweis: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Bot die erforderlichen Berechtigungen auf seinem Discord-Server zu erteilen. Funktionseinschränkungen aufgrund fehlender oder entzogener Berechtigungen stellen keinen Mangel dar.
11.4 Verfügbarkeit & Wartung
Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Bot-Dienste, übernimmt jedoch keine Garantie für ununterbrochenen Betrieb. Insbesondere Ausfälle durch Wartungsarbeiten, Updates der Discord-API, Störungen bei Drittanbietern oder höhere Gewalt begründen keinen Haftungsanspruch. Der Auftragnehmer informiert bei geplanten Wartungsarbeiten nach Möglichkeit vorab.
11.5 Werbepartnerschaften & Rabattvereinbarungen
Im Einzelfall kann zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eine Werbepartnerschaft vereinbart werden, bei der der Auftraggeber als Gegenleistung für die Bewerbung des Auftragnehmers (z. B. Nennung auf dem Discord-Server, in Streams oder auf Social-Media-Kanälen) einen Rabatt von bis zu 100 % auf die monatliche Vergütung erhält.
Solche Werbepartnerschaften bedürfen keiner besonderen Form, werden jedoch im Rahmen der Rechnungsstellung dokumentiert (Rechnung mit entsprechendem Rabattvermerk). Es gelten folgende Regelungen:
Auch bei einer Werbepartnerschaft mit vollständigem Rabatt handelt es sich um ein reguläres Vertragsverhältnis. Sämtliche übrigen Bestimmungen dieser AGB — insbesondere Nutzungsrechte, Haftung und Kündigung — gelten uneingeschränkt.
Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG).
12.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich, ausschließlich zuständig. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.
12.4 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Als Schriftform gilt auch die elektronische Form (E-Mail).
12.5 Abtretung
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten.
12.6 Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Letzte Aktualisierung: März 2026
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